Vereine
Für die Gründung eines eingetragenen Vereins ist eine Eintragung des Vereins und seiner Vertretungsorgane in das Vereinsregister erforderlich. Dieser geht eine Gründungsversammlung einschließlich der Wahl des ersten Vorstands voraus. Der Notar unterstützt Sie bei der Vorbereitung der entsprechenden Dokumente, insbesondere bei der individuellen Satzungsgestaltung für Ihren Verein und sorgt für die Eintragung im Vereinsregister.
Weitere Eintragungen in das Vereinsregister werden bei Vorstandsänderungen oder bei Auflösung des Vereins erforderlich. Auch hierbei unterstützen wir Sie gerne.
Schließlich können Vereine auch an Umwandlungsvorgängen wie etwa Verschmelzungen beteiligt sein. Dazu ist ein notariell beurkundeter Verschmelzungsvertrag nebst notariell beurkundeten Zustimmungsbeschlüssen und wiederum die Eintragung in das Vereinsregister erforderlich.
Sprechen Sie uns an, wir unterstützen Sie hierbei gerne.