Unternehmen und Gesellschaften
Unternehmensgründung / Wahl der Rechtsform
Als Unternehmensgründer haben Sie eine Vielzahl von nicht immer einfachen Entscheidungen zu treffen. Eine davon ist sicherlich die Wahl der richtigen Rechtsform. Hier sind viele Aspekte zu beachten, wie etwa Fragen der Haftung, Steuern, Stimmrechte, Kapitalaufbringung, Geschäftsführungs- und Vertretungsrechte, Möglichkeiten des Eintritts und Ausscheidens von Gesellschaftern.
Wir beraten Sie zu den Vor- und Nachteilen der zur Verfügung stehenden Rechtsformen für Ihr Unternehmen, erstellen die erforderlichen Dokumente für eine auf Ihr Unternehmen zugeschnittene Lösung und sorgen für die Eintragung im Handelsregister.
Leben der Gesellschaft
Auch im Leben einer Gesellschaft ist nichts so beständig wie der Wandel. Wir unterstützen Sie bei der Vorbereitung, Durchführung und Beurkundung von Gesellschafterversammlungen und Hauptversammlungen, Änderungen in der Geschäftsführung, Satzungsänderungen, Erteilung von Vollmachten, Kapitalmaßnahmen und sonstigen Fragen des gesellschaftsrechtlichen Alltags. Ferner sorgen wir für die erforderlichen Eintragungen der Änderungen im Handelsregister.
Unternehmenskauf / Veräußerung von Geschäftsanteilen
Ein Vertrag über die Veräußerung von Geschäftsanteilen an einer GmbH bedarf in jedem Fall der notariellen Beurkundung. Wir beraten Sie hierzu gerne und entwerfen und beurkunden die entsprechenden Verträge. Selbstverständlich arbeiten wir auch professionell mit Ihren Anwälten zusammen, um eine reibungslose Unternehmenstransaktion zu gewährleisten.
Umwandlungen / Umstrukturierungen, Unternehmensverträge
Der unternehmerische Wandel macht oft Umstrukturierungen in Ihrem Unternehmen oder Konzern erforderlich. Wir begleiten Sie bei Umwandlungen wie Verschmelzungen, Spaltungen, Ausgliederungen, Formwechseln und anderen Maßnahmen.
Die Gestaltung Ihres Konzerns oder Ihrer Unternehmensgruppe kann auch über Unternehmensverträge wie Beherrschungs- und Gewinnabführungsverträge erfolgen. Wir beraten Sie zur Gestaltung der Verträge und erforderlichen Zustimmungsbeschlüsse, gerne auch in Abstimmung mit Ihren anwaltlichen und steuerlichen Beratern, und nehmen die erforderlichen Beurkundungen vor.