Was Sie als Bauträger oder Projektentwickler beachten sollten
Als Bauträger benötigen Sie bei der Vorbereitung und Durchführung Ihres Projektes eine fachlich fundierte und kreative notarielle Begleitung. Wir verfügen über jahrelange Erfahrung bei Bauträgerprojekten und Projektentwicklungen und unterstützen Sie als Notare bei dem ganzen Spektrum der anfallenden Maßnahmen, angefangen beim Kauf eines Grundstücks, über die Aufteilung (Wohnungseigentum oder Realteilung), Entwurf der Kaufverträge bis hin zu deren Vollzug. Besonderes Augenmerk ist dabei regelmäßig auf die Gestaltung bei der Aufteilung in Wohnungseigentum zu legen. Um das Eigentum an einer Wohnung auf einen Erwerber übertragen zu können, muss das ursprünglich ungeteilte Grundstück in Wohnungseigentum aufgeteilt werden. Das erfolgt durch eine notarielle Teilungserklärung, seltener auch durch einen Teilungsvertrag. Diese Teilungserklärung wird in der Regel zusammen mit der Gemeinschaftsordnung beurkundet. Die Gemeinschaftsordnung regelt die Verhältnisse der späteren Wohnungseigentümer untereinander und stellt eine wesentliche Grundlage für die später entstehende Wohnungseigentümergemeinschaft dar.
Die Bedeutung einer guten, auf das konkrete Objekt oder Vorhaben zugeschnittenen Vorbereitung der Teilung kann nicht unterschätzt werden. Bauträgerprojekte sind oft rechtlich und praktisch komplex und bedürfen einer Vorbereitung mit Weitsicht, etwa im Hinblick auf Änderungsmöglichkeiten in der Vorbereitungs-, Bauausführungs- oder Verkaufsphase. Je nach Fortschritt des Projekts müssen hier ggf. Grundpfandrechtsgläubiger, Erwerber und deren Grundpfandrechtsgläubiger zustimmen. Ferner können Änderungen der Aufteilungspläne und der Abgeschlossenheitsbescheinigung erforderlich werden, was wiederum eine Abstimmung mit der zuständigen Behörde (in Berlin die Bezirksämter) erforderlich macht. Ferner ist auch bei der Gestaltung der Gemeinschaftsordnung u bedenken, dass bis zu einer Veräußerung aller Einheiten eines Grundstücks auch der teilende Eigentümer Mitglied der Wohnungseigentümergemeinschaft ist und die Regelungen der Gemeinschaftsordnung auch für ihn gelten.
Wir besprechen mit Ihnen in einem persönlichen Gespräch gerne die bestmögliche Vorbereitung und die erforderlichen Maßnahmen, um eine rechtlich möglichst reibungslose Durchführung des Projekts zu gewährleisten.