Beurkundungsvorgang und Vollzug
Vor der Beurkundung
Wenn Sie (möglicherweise) notarielle Dienstleistungen benötigen, wenden Sie sich bitte zunächst an unsere Mitarbeiter oder einen der Notare. Wir werden Ihr Anliegen aufnehmen, ggf. weitere Details erfragen und einen Termin mit Ihnen vereinbaren. Falls gewünscht oder erforderlich können Sie gerne einen Termin zur Vorbesprechung Ihrer Angelegenheit vereinbaren. Hilfreich ist es, wenn Sie erforderliche Informationen schon einmal zusammenstellen. Für bestimmte Angelegenheiten haben wir Datenblätter vorbereitet, die Sie in dem entsprechenden Bereich unserer Webseite zum Herunterladen finden und die Ihnen einen Anhaltspunkt für die benötigten Informationen geben können. Idealerweise lassen Sie uns die soweit wie möglich ausgefüllten Datenblätter vorab zukommen.
Beurkundung
Im Beurkundungstermin wird Ihnen der Notar die Urkunden - soweit erforderlich - vorlesen, und wenn der Inhalt von allen Beteiligten genehmigt wird, von ihnen unterschrieben. Selbstverständlich können Sie auch während der Beurkundung noch Fragen an den Notar stellen. Die wesentlichen Fragen sollten nach Möglichkeit allerdings bereits vorab zwischen den Beteiligten geklärt oder mit dem Notar besprochen sein.
Bitte bringen Sie zur Beurkundung einen gültigen Personalausweis oder Reisepass mit.
Nach der Beurkundung
Nach der Beurkundung sorgt der Notar für den Vollzug Ihres Rechtsgeschäfts, etwa durch Einholen von Genehmigungen, Vorkaufsrechtsverzichtserklärungen oder Löschungsbewilligungen, Stellen von Anträgen beim Grundbuchamt oder Handelsregister. Wir benennen Ihnen eine unserer Mitarbeiterinnen als ersten Ansprechpartner für die weitere Bearbeitung Ihres Vorgangs. Sobald die Angelegenheit abgeschlossen ist, erhalten Sie von uns eine entsprechende Mitteilung.