Internationale Sachverhalte
Einführung
Mit fortschreitender Internationalisierung werden grenzüberschreitende Sachverhalte oder zumindest solche mit einem Auslandsbezug immer häufiger. Nicht immer ist aber für den Laien erkennbar, dass ausländisches Recht eine Rolle spielen kann. Der Notar beachtet grundsätzlich auch die internationalen Bezüge. Wir unterstützen Sie gerne auch in Zusammenarbeit mit ausländischen Kollegen (in englischer und Notar Dr. Ron Baer zusätzlich in niederländischer Sprache).
Eine abschließende Aufzählung aller Sachverhalte mit Auslandsbezug ist an dieser Stelle nicht möglich. Wir möchten Sie aber im Folgenden auf typische Anwendungsbereiche hinweisen. Für eine einzelfallbezogene Beratung sprechen Sie uns an!
Die Europäische Erbrechtsverordnung (EuErbVO)
Auf Todesfälle seit dem 17. August 2015 findet die Europäische Erbrechtsverordnung Anwendung. Sie regelt insbesondere, dass nicht mehr wie bisher das Erbrecht des Staates gilt, dem der Erblasser zum Todeszeitpunkt angehörte, sondern das Recht Recht des Staates, in dem der Erblasser im Zeitpunkt seines Todes seinen gewöhnlichen Aufenthalt hatte. Das kann zu unerwünschten Ergebnissen führen. Deutsche Staatsbürger können das durch eine Rechtswahl in letzwilligen Verfügungen hin zum deutschen Recht vermeiden. Wenn Sie eine letztwillige Verfügung errichten wollen oder eine bestehende überprüfen wollen, besprechen wir gerne mit Ihnen, welche Gestaltung in Ihrem Fall sinnvoll ist.
Das Europäische Nachlasszeugnis
Sofern zu einem Nachlass auch Auslandsvermögen gehört, kann es sich anbieten, anstelle eines deutschen Erbscheins ein Europäisches Nachlasszeugnis zu beantragen, das auch im (europäischen) Ausland anerkannt wird. Ob das in Ihrem Fall sinvoll ist, besprechen wir gerne mit Ihnen.
Grenzüberschreitende Umwandlungsmaßnahmen
Mit der zunehmenden europäischen Freizügigkeit kommt es auch immer häufiger zu grenzüberschreitenden Umwandlungsmaßnahmen, insbesondere zu Verschmelzungen. Hierbei unterstützen wir Sie gerne - auch in Zusammenarbeit mit Ihren Anwälten.