Sonstige Leistungen
Beglaubigungen
Beglaubigt werden Dokumente oder Unterschriften. Bei der Beglaubigung von Dokumenten beglaubigt der Notar die Übereinstimmung des Dokuments mit dem Original. Bei Unterschriftsbeglaubigungen beglaubigt der Notar, dass eine vor ihm geleistete Unterschrift von einer bestimmten, vor ihm erschienenen Person stammt.
Grundbuchauszüge
Der Notar ist grundsätzlich berechtigt, Grundbuchauszüge zu erteilen. Voraussetzung ist, dass ein berechtigtes Interesse an der Einsicht besteht, was im Einzelnen darzulegen ist.
Handelsregisterauszüge
Zu den notariellen Leistungen gehört ferner die Erteilung von Auszügen aus dem Handelsregister.