Erbe und Vermögensnachfolge
Warum zum Notar?
Jeder kann eigenhändig sein Testament aufsetzen. Empfehlenswert ist das jedoch eher selten. Das Erbrecht ist eine komplexe Materie und für den rechtlichen Laien in der Regel nicht hinreichend zu durchschauen. Die Erfahrung zeigt, dass mit einem eigenhändigen Testament ohne fachkundige Beratung oft nicht das gewünschte Ziel erreicht wird, weil Regelungen missverständlich, zweideutig oder gar vollständig unwirksam sind oder der Erblasser falsche Vorstellungen über die rechtliche Bedeutung der getroffenen Regelungen hat. Das Ergebnis ist oft Streit zwischen den Hinterbliebenen und ein Ergebnis, das der Erblasser nie gewollt hat. Sind Unternehmen betroffen, können diese in ihrem Bestand gefährdet sein, wenn der Nachlass nicht klar geregelt ist.
Der Notar wird mit Ihnen zusammen im persönlichen Gespräch eine Nachlassregelung entwickeln, die Ihrem Willem optimal zur Geltung verhilft. Darüber hinaus bietet das notarielle Testament weitere Vorteile: Die Beweiskraft ist höher, da der Notar die Identität des Testierenden überprüft und Feststellungen zur Testierfähigkeit treffen kann. Das notarielle Testament ist letztendlich kostenneutral, da es in der Regel den sonst von den Erben zu beantragenden Erbschein – der ungefähr so viel kostet wie ein notarielles Testament – entbehrlich macht.
Was macht der Notar?
Der Notar wird mit Ihnen zusammen anhand Ihrer persönlichen Familien-, Lebens- und Vermögenssituation eine maßgeschneiderte Lösung entwickeln, die Ihren Willen optimal umsetzt. Bedenken Sie aber, dass Sie eine Vorstellung davon haben müssen, was Ihr Wille ist. Der Notar kann Ihnen Lösungs- und Gestaltungsvorschläge unterbreiten und Ihnen helfen, Ihren Willen zu konkretisieren und rechtssicher auszuformulieren. Er kann und darf Ihnen jedoch nicht vorgeben, welche Ziele Sie erreichen wollen. Lassen Sie sich nicht von rechtlichem Halbwissen in Ihrem Denken einschränken. Wenn Sie sich unsicher sind, machen Sie sich vor dem Gespräch mit dem Notar klar, welches Ergebnis Sie mit Ihrer Nachlassregelung erreichen wollen. Dazu gehört auch das, was Sie nicht wollen. Die rechtssichere Formulierung Ihrer Ziele übernimmt der Notar für Sie.
Wenn Sie bereits konkrete Vorstellungen haben, sprechen Sie uns gerne direkt hierauf an. Wir unterstützen Sie bei Ihrer gesamten Unternehmens- und Vermögensnachfolge, etwa auch im Hinblick auf vorweggenommene Erbfolgen, Stiftungen und in Zusammenarbeit mit Ihrem Steuerberater bei der steueroptimierten Gestaltung Ihres Nachlasses.
Ferner beurkunden wir gerne Ihren Erbscheinsantrag oder – zur Verwendung im europäischen Ausland – Ihren Antrag auf Erteilung eines Europäischen Nachlasszeugnisses, wenn Sie selbst Erbe geworden sein sollten.